Abb. Anfang Einwanderung nach Frankreich Politik der Familienzusammenführung für französische Einwanderer: Wie Sie Ihre Familie zusammenführen können, um nach Frankreich einzuwandern

Politik der Familienzusammenführung für französische Einwanderer: Wie Sie Ihre Familie zusammenführen können, um nach Frankreich einzuwandern

Für viele Einwanderer ist es eine schwierige Entscheidung, ihre Heimat zu verlassen und sich in einem neuen Land niederzulassen, insbesondere wenn sie von ihren Angehörigen getrennt werden müssen. Die französische Politik der Familienzusammenführung bietet jedoch Möglichkeiten für Einwanderer, die ihre Familien nach Frankreich holen möchten. Durch diese Politik können legale...

Für vieleEinwandererDie Heimat zu verlassen und sich in einem neuen Land niederzulassen, kann eine schwierige Entscheidung sein, vor allem, wenn sie von ihren Angehörigen getrennt werden müssen. Frankreichs Politik der Familienzusammenführung bietet jedoch Möglichkeiten für Einwanderer, die ihre Familien nach Frankreich holen möchten. Im Rahmen dieser Politik können legale Einwanderer Aufenthaltsgenehmigungen für ihre Ehepartner, Kinder und sogar andere unmittelbare Familienangehörige beantragen, um ihre Familien wieder zu vereinen. In diesem Artikel erläutern wir die Politik der Familienzusammenführung in Frankreich im Detail und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Familie zusammenführen können.Einwanderung nach Frankreich.

Familienzusammenführung von französischen Einwanderern

I. Überblick über die französische Politik der Familienzusammenführung

Die Politik der Familienzusammenführung (Réunion Familiale) istFranzösische EinwanderungspolitikDies ist ein wichtiger Teil des Programms, das die Zusammenführung von Zuwanderern mit ihren Familien erleichtern soll, sobald sie sich in Frankreich niedergelassen haben. Im Rahmen dieser Politik können Zuwanderer mit legalem Aufenthaltsstatus eine französische Aufenthaltsgenehmigung für ihre unmittelbaren Familienmitglieder (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern usw.) beantragen. Das Antragsverfahren ist streng, aber Frankreich ist ein relativ freundliches Land für berechtigte Familienangehörige, die das Verfahren der Familienzusammenführung durchlaufen.

Die französische Politik der Familienzusammenführung gilt in der Regel für die folgenden Personengruppen:

  • Einwanderer mit langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen (einschließlich Arbeitsvisa, Studentenvisa, Familienvisa usw.);
  • Bürger, die bereits die französische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • Zuwanderer, die ein gültiges hochqualifiziertes Visum wie den Passeport Talent besitzen;
  • Migranten mit Flüchtlingsstatus.

Durch die Politik der Familienzusammenführung können Einwanderer ihren unmittelbaren Familienangehörigen wie Ehepartnern, Kindern, Eltern usw. helfen, nach Frankreich zu kommen und mit ihnen zu leben.

II. wer einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann

BodenEinwanderung nach FrankreichDie folgenden Kategorien von Familienangehörigen sind berechtigt, einen Antrag auf Familienzusammenführung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zu stellen:

  1. Kumpel
    Einwanderer mit legalem Wohnsitz können die Familienzusammenführung ihrer Ehepartner beantragen, sofern ihre eheliche Beziehung von der französischen Regierung anerkannt wird. Für die Beantragung sind eine Heiratsurkunde und der Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes erforderlich.
  2. Minderjährige Kinder
    Kinder unter 18 Jahren, ob leibliche Kinder oder Stiefkinder, können an einer Familienzusammenführung teilnehmen. Minderjährige Kinder können einen Antrag auf Nachzug nach Frankreich stellen, wenn ihre Eltern bereits einen legalen Wohnsitz in Frankreich haben und nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie verfügen.
  3. Eltern und andere unmittelbare Familienangehörige
    Frankreich erlaubt Einwanderern auch, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Frankreich zu kommen, wenn sie nachweisen können, dass sie finanziell in der Lage sind, ihre Eltern oder andere unmittelbare Familienangehörige zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, in ihrem Herkunftsland eigenständig zu leben. Diese Politik gilt für ältere Eltern oder pflegebedürftige Verwandte.
  4. Unverheirateter Partner
    In einigen Fällen ist es auch möglich, dass ein unverheirateter Partner im Rahmen der Familienzusammenführung nach Frankreich kommt, wenn der Einwanderer bereits eine dauerhafte Beziehung mit einem ausländischen Partner eingegangen ist und beide Parteien ausreichend nachweisen können, dass sie zusammenleben.

III. Antragsvoraussetzungen für die Familienzusammenführung

Obwohl die französische Politik der Familienzusammenführung den Familiennachzug erleichtert, ist das Antragsverfahren nach wie vor streng und an eine Reihe von Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Bedingungen genannt:

  1. Legaler Aufenthaltsstatus
    Der Antragsteller muss ein Einwanderer sein, der über ein langfristiges Aufenthaltsvisum für Frankreich verfügt (z. B. ein Arbeitsvisum, ein Studentenvisum oder ein humanitäres Visum usw.). Verfügt der Antragsteller nicht über einen legalen Aufenthaltsstatus, kann er seine Familie nicht im Rahmen der Familienzusammenführung nach Frankreich holen.
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Die französische Regierung verlangt von Zuwanderern den Nachweis, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um alle Familienmitglieder bei einer Familienzusammenführung zu unterstützen. Dazu gehört in der Regel, dass sie in der Lage sind, ein Einkommen zu erzielen, das mindestens dem französischen Mindestlohn entspricht, und dass sie die Lebenshaltungskosten der Familienmitglieder (z. B. Unterkunft, Krankenversicherung usw.) decken können.Einwanderung nach FrankreichDas Büro prüft die Einkommensquellen der Migranten, um sicherzustellen, dass die Familienzusammenführung nicht zu einer Belastung für die Sozialhilfe wird.
  3. Lebensumstände
    Frankreich verlangt von den Zuwanderern den Nachweis einer für Familienangehörige geeigneten Wohnung. Der Zuwanderer muss sich vergewissern, dass seine Wohnung geeignet ist, die Familienmitglieder, die den Antrag auf Familienzusammenführung stellen, aufzunehmen, und dass die Wohnung Mindeststandards für die Bewohnbarkeit erfüllt (z. B. Platz, Einrichtungen usw.).
  4. Anforderungen an die Verweilzeit
    Normalerweise müssen sich Antragsteller auf Familienzusammenführung seit einer bestimmten Anzahl von Jahren legal in Frankreich aufhalten. Bei Einwanderern mit einem Arbeitsvisum sind dies in der Regel 18 Monate, während Einwanderer mit einem Langzeitaufenthaltsvisum nachweisen müssen, dass sie sich in Frankreich niedergelassen haben und planen, dort für längere Zeit zu leben.
  5. Nachweis der gesetzlichen Ehe oder Verwandtschaft
    Bei der Beantragung der Familienzusammenführung müssen Migranten einen Nachweis über ihre Beziehung zu ihrem Ehepartner, ihren Kindern oder Eltern vorlegen. Diese Nachweise umfassen in der Regel Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden usw. Darüber hinaus müssen die Antragsteller nachweisen, dass die Beziehung fortbesteht und sie die Absicht haben, zusammenzuleben.

IV. Antragsverfahren für die Familienzusammenführung

Das Antragsverfahren für die Familienzusammenführung besteht aus mehreren wichtigen Schritten, von der Vorbereitung der Unterlagen über die Einreichung des Antrags bis zum Warten auf die Genehmigung. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über das Antragsverfahren:

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  1. Bereiten Sie die erforderlichen Materialien vor
    Die Zuwanderer müssen eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen vorlegen, unter anderem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, einen Einkommensnachweis, einen Wohnungsnachweis, einen Verwandtschaftsnachweis (z. B. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden usw.), einen Nachweis über eine Krankenversicherung und so weiter.
  2. Bewerbung einreichen
    Anträge auf Familienzusammenführung werden in der Regel bei der französischen Präfektur gestellt, in der sich der Wohnsitz des Zuwanderers befindet. Bei der Antragstellung muss der Zuwanderer die entsprechenden Formulare ausfüllen und alle Belege einreichen.
  3. Warten auf die Genehmigung
    Nach Einreichung des Antrags prüfen die französischen Einwanderungsbehörden alle Unterlagen und führen eine Hintergrundprüfung durch. Wenn der Antrag vollständig ist und die Anforderungen erfüllt, dauert die Genehmigung in der Regel mehrere Monate. Während dieser Zeit können der Antragsteller und die Familie des Einwanderers aufgefordert werden, zusätzliche Informationen vorzulegen oder befragt zu werden.
  4. Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln
    Sobald der Antrag genehmigt ist, kann die Familie des Einwanderers ein französisches Visum beantragen und nach Frankreich reisen. Ehegatten oder Kinder erhalten eine Aufenthaltskarte (Carte de séjour) für Frankreich. Diese Aufenthaltskarte wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt, kann aber je nach den Umständen verlängert werden.

V. Häufig gestellte Fragen und Antworten

  1. Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
    Wenn ein Antrag auf Familienzusammenführung abgelehnt wird, kann der Migrant die Entscheidung anfechten, indem er vor dem französischen Verwaltungsgericht Berufung einlegt. Während des Berufungsverfahrens hat der Migrant die Möglichkeit, dem Gericht zusätzliche Beweise dafür vorzulegen, dass er oder sie die Bedingungen für die Familienzusammenführung erfüllt.
  2. Schwierigkeiten bei der Zusammenführung der Eltern
    Ein Antrag auf Elternzusammenführung erfordert in der Regel den Nachweis der finanziellen Abhängigkeit der Eltern, was den Antrag erschweren kann. Wenn die Eltern finanziell von dem Migranten abhängig sind und nachweisen können, dass sie nicht in der Lage sind, im Herkunftsland unabhängig zu leben, kann es möglich sein, die Zusammenführung über einen Antrag zu beantragen.
  3. Bildung für Kinder von Migranten
    Wenn Zuwanderer Kinder mitbringen, können diese von den französischen Bildungsangeboten profitieren. Das französische Bildungssystem steht allen legal aufhältigen Personen offen, und Kinder von Zuwanderern haben in der Regel Zugang zu kostenlosem Unterricht an öffentlichen Schulen.

6. Zusammenfassung

Die französische Politik der FamilienzusammenführungEinwanderer haben die Möglichkeit, ihre Familien nach Frankreich zu holen, um sich dort niederzulassen, aber das Antragsverfahren erfordert die Erfüllung einer Reihe von Bedingungen. Die Kenntnis der französischen Einwanderungsgesetze, die Vorbereitung angemessener Unterlagen und die Sicherstellung, dass Ihre finanziellen und wohnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sind der Schlüssel zum erfolgreichen Bestehen des Antrags. Durch die Politik der Familienzusammenführung können Einwanderer nicht nur ihre Familien wieder zusammenführen, sondern ihnen auch eine bessere Lebensqualität und Entwicklungschancen bieten. Während des Antragsverfahrens muss derEinwanderung nach FrankreichDie Hilfe eines Einwanderungsanwalts oder einer professionellen Organisation kann in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass der Antrag erfolgreich abgeschlossen wird.

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